Die Abrechnung der erbrachten Leistungen orientiert sich am Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Das GebüH stellt allerdings keine rechtsverbindliche Gebührenordnung dar. Die derzeitigen Erstattungssätze des GebüH stammen aus den 1980er Jahren. Sie resultieren aus durch Umfrage ermittelten Durchschnittswerten bzw. aus Kalkulationen einer schulmedizinischen „Minutenmedizin“. Sie sind mit dem tatsächlichen Zeitaufwand in einer Heilpraktikerpraxis nicht vergleichbar. Daraus ergibt sich, dass für zahlreiche Einzelpositionen andere Gebühren in Ansatz gebracht werden.
Meine Preisliste bekommen Sie vor Behandlungsbeginn ausgehändigt.
Das GebüH können Sie unter folgendem Link einsehen:
http://www.heilpraktiker-berufs-bund.de/patienten/gebuehrenverzeichnis-heilpraktiker.html
Private Versicherungen oder private Zusatzversicherungen erstatten i.d.R. Ihre Behandlungskosten. Die Höhe der Leistungsübernahme kann je nach Versicherung und Vertrag variieren.
Bitte klären Sie vor Behandlungsbeginn die Kostenübernahme entsprechend Ihrem individuellen Vertrag mit Ihrer Krankenversicherung ab.
Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen i.d.R. keine Behandlungskosten für Kinesiologie oder andere Heilpraktikerleistungen, selbst wenn sie nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet werden.